Berufliche Rehabilitation
Mit Unterstützung in die Ausbildung.
Wenn Lernen schwerer fällt, eine Krankheit oder eine Behinderung den Start in den Beruf erschwert, musst du den Weg nicht allein gehen. Hier steht, wie du über die Agentur für Arbeit einen Platz in einem Berufsbildungswerk bekommst – Schritt für Schritt.
Ist das etwas für mich?
Wer Unterstützung bekommen kann
Der „Reha-Status“
Die Agentur für Arbeit stellt fest, ob deine Chancen auf eine Ausbildung wegen einer Behinderung wesentlich schlechter sind und du deshalb Hilfe brauchst. Dazu zählen zum Beispiel eine Lernbehinderung, eine psychische Erkrankung, Autismus oder eine Sinnesbehinderung. Es reicht auch, wenn eine Behinderung droht.
Kein Ausweis nötig
Einen Schwerbehindertenausweis brauchst du nicht. Hast du einen – ab einem Grad der Behinderung von 50 –, kannst du direkt einen Termin bei der Reha-Beratung machen. Alle anderen fangen bei der Berufsberatung an und fragen dort nach der Reha.
Was ein Berufsbildungswerk ist
Ein Berufsbildungswerk (BBW) bildet junge Menschen aus, die dabei mehr Unterstützung brauchen: mit Ausbilderinnen und Ausbildern, Sozialpädagogik, Psychologie und oft einem Wohnangebot. Viele beginnen dort mit einer Berufsvorbereitung.
Was es kostet
Für dich nichts. Die Agentur für Arbeit bezahlt die Maßnahme, erstattet Fahrtkosten und zahlt dir Ausbildungsgeld. Während der Maßnahme bist du kranken-, pflege-, renten-, unfall- und arbeitslosenversichert.
Der Ablauf
In sechs Schritten ins Berufsbildungswerk
Fang früh an – am besten etwa ein Jahr vor dem Ende der Schule. Beratung, Test und Aufnahme brauchen Zeit.
- Termin machen. Ruf die Agentur für Arbeit an: 0800 4 5555 00 (kostenlos), oder geh zum Empfang. Unter 25 hilft auch die Jugendberufsagentur. Sag, dass du Unterstützung wegen einer Behinderung oder Erkrankung brauchst und nach einer Reha-Leistung fragst. Bist du beim Jobcenter, darfst du trotzdem hingehen – sag dort Bescheid.
- Beraten lassen und Antrag stellen. Im Gespräch geht es um deine Stärken, deinen Berufswunsch und welche Hilfe du brauchst. Dann stellst du den „Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“. Das geht schriftlich, online oder einfach mündlich.
- Zuständigkeit klären. Innerhalb von zwei Wochen prüft die Agentur, ob sie zuständig ist. Wenn nicht, gibt sie deinen Antrag weiter und sagt dir Bescheid. Bei einer ersten Ausbildung ist fast immer die Agentur für Arbeit zuständig.
- Untersuchung und Test – wenn nötig. Oft lädt dich der Berufspsychologische Service zu einem Test ein, manchmal auch der Ärztliche Dienst. Das passiert nur mit deinem Einverständnis. Ein Gutachten soll zwei Wochen nach dem Auftrag fertig sein.
- Bescheid bekommen. Die Agentur entscheidet drei Wochen nach deinem Antrag – mit Gutachten zwei Wochen, nachdem es vorliegt. Du bekommst einen schriftlichen Bescheid. Bist du nicht einverstanden, kannst du Widerspruch einlegen.
- Anmeldung und Aufnahmegespräch. Passt ein Berufsbildungswerk, meldet dich deine Reha-Beraterin oder dein Reha-Berater dort an. Du suchst es gemeinsam mit der Beratung aus. Das BBW lädt dich zu einem Aufnahmegespräch ein – dort lernt ihr euch kennen. Dann geht es los.
Die Fristen stehen im Gesetz (§§ 14 und 17 SGB IX). Termine, Wartezeiten und der Beginn im BBW kommen dazu – plane deshalb mit mehreren Monaten.
Gut vorbereitet
Was du zur Beratung mitbringst
- deinen Lebenslauf und deine letzten Zeugnisse
- Nachweise über Praktika und Beurteilungen aus Lehrgängen
- ärztliche Befunde, Atteste oder Gutachten – soweit vorhanden
- deinen Schwerbehindertenausweis, wenn du einen hast
- einen Zettel mit deinen Fragen und dem, was dir wichtig ist
Du darfst jemanden mitnehmen: deine Eltern, eine Betreuerin oder eine andere Person, der du vertraust. Die Beratung ist kostenlos, und du musst nichts sofort entscheiden.
Du bist nicht allein
Wer dich begleitet
- Reha-Beratung der Agentur für Arbeit
- berät dich, nimmt den Antrag an, entscheidet und meldet dich im BBW an.
- Fachdienste
- der Ärztliche Dienst und der Berufspsychologische Service. Sie schauen, was du gut kannst und welche Unterstützung du brauchst.
- Familie oder Vertrauensperson
- kann dich zu allen Terminen begleiten.
- Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)
- berät dich kostenlos und unabhängig von der Agentur – oft von Menschen mit eigener Erfahrung. Beratungsstellen findest du auf teilhabeberatung.de.
- Berufsbildungswerk
- bildet dich aus und begleitet dich – auch schon vor der Aufnahme mit Beratung.
Rechte und Pflichten
Was du darfst – und was von dir erwartet wird
Deine Rechte
- Mitentscheiden: Deine berechtigten Wünsche müssen berücksichtigt werden – auch bei der Wahl der Maßnahme und des BBW (§ 8 SGB IX).
- Zustimmen: Ohne dein Einverständnis gibt es keine Maßnahme und kein Gutachten.
- Einsicht: Wird ein Teilhabeplan erstellt, darfst du ihn ansehen und eine Kopie bekommen (§ 19 SGB IX). Du kannst ihn auch selbst verlangen.
- Widerspruch: Gegen einen Bescheid kannst du Widerspruch einlegen. Die Frist steht im Bescheid, meist ein Monat.
- Beratung: Du kannst dich kostenlos und unabhängig beraten lassen, zum Beispiel bei der EUTB.
- Geld und Versicherung: Ausbildungsgeld, Fahrtkosten und volle Sozialversicherung. Wirst du krank, läuft das Ausbildungsgeld bis zum Ende des dritten vollen Kalendermonats weiter.
Deine Pflichten
- Mitwirken: Gib alle wichtigen Angaben an und komm zu Terminen, Untersuchungen und Tests (§§ 60 bis 64 SGB I).
- Änderungen melden: Sag der Agentur sofort Bescheid, wenn sich etwas ändert – etwa Adresse, Konto, Einkommen, oder wenn du eine Maßnahme nicht antreten kannst, unterbrichst oder abbrichst.
- Teilnehmen und lernen: Im BBW gilt dein Ausbildungsvertrag. Dazu gehören Anwesenheit, Berufsschule und das Berichtsheft (§ 13 BBiG).
- Fehlzeiten: Fehlst du ohne gesundheitlichen Grund, bekommst du nur Geld, wenn die Agentur einen wichtigen Grund anerkennt. Melde dich deshalb immer ab.
Wer nicht mitwirkt, kann Leistungen verlieren. Vorher muss die Agentur aber schriftlich darauf hinweisen und dir eine Frist setzen (§ 66 SGB I).
Angekommen
Wie es im Berufsbildungswerk weitergeht
Es gibt zwei Arten, mit einem BBW eine Ausbildung zu machen:
Ausbildung im BBW
Du lernst im Berufsbildungswerk – in seinen Werkstätten, Büros und Küchen, mit Praktika in Betrieben. Deinen Ausbildungsvertrag schließt du mit dem BBW ab.
Ausbildung im Betrieb mit BBW an deiner Seite
Du lernst in einem ganz normalen Betrieb, und das BBW unterstützt dich dabei – zum Beispiel mit Nachhilfe, Gesprächen und Hilfe bei Problemen im Betrieb. Das heißt begleitete betriebliche Ausbildung (bbA). Deinen Ausbildungsvertrag schließt du mit dem Betrieb ab.
Welche Art zu dir passt, klärst du mit der Reha-Beratung und dem BBW.
- Oft beginnt es mit einer Berufsvorbereitung von bis zu zwölf Monaten. Dort findest du heraus, welcher Beruf passt, und machst dich fit für die Ausbildung.
- Danach folgt die Ausbildung – als Vollausbildung oder mit weniger Theorie als Fachpraktiker-Ausbildung, mit Prüfung vor der Kammer.
- Ausbilderinnen und Ausbilder, Sozialpädagogik und Psychologie begleiten dich die ganze Zeit.
Beim Lernen hilft dir peritio: kurze Einführungen, Training mit Hinweisen und einfache Sprache. Mehr für Lernende
Häufige Sorgen
Fragen, die sich viele stellen
Steht dann überall, dass ich eine Behinderung habe?
Nein. Der Reha-Status ist eine Entscheidung der Agentur für Arbeit über Leistungen für deine Ausbildung, kein Ausweis. Ein Grad der Behinderung wird dafür nicht festgestellt. Deine Gesundheitsdaten sind Sozialdaten und besonders geschützt.
Muss ich einen Test machen?
Meist lädt dich die Reha-Beratung zu einem Test beim Berufspsychologischen Service ein. Er zeigt, was du gut kannst und welche Hilfe passt. Untersuchungen gibt es nur mit deinem Einverständnis.
Kann ich mir das Berufsbildungswerk aussuchen?
Du suchst es gemeinsam mit der Beratung aus. Deine Wünsche müssen berücksichtigt werden, wenn sie berechtigt sind – etwa Nähe zur Familie, ein bestimmter Beruf oder ein Wohnangebot. Alle Berufsbildungswerke im Überblick
Was, wenn die Agentur Nein sagt?
Dann kannst du Widerspruch einlegen. Wie und bis wann, steht im Bescheid – meist innerhalb eines Monats, auch online. Die EUTB hilft dir kostenlos dabei.
Bekomme ich Geld während der Ausbildung?
Ja, in der Regel Ausbildungsgeld. Wie viel, hängt davon ab, wo du wohnst – bei den Eltern, im Wohnheim des BBW oder in einer eigenen Wohnung. Dazu kommen Fahrtkosten. Die genaue Höhe steht in deinem Bescheid.
Ich bin schon beim Jobcenter. Geht das trotzdem?
Ja. Für die Reha ist dann meist die Agentur für Arbeit zuständig, das Jobcenter bleibt deine Anlaufstelle für alles andere. Oft gibt es einen gemeinsamen Termin.
Dein erster Schritt
Ruf die Agentur für Arbeit an und frag nach der Berufsberatung oder der Reha-Beratung. Mehr musst du heute nicht tun.
Quellen
- Sozialgesetzbuch IX: § 8, § 14, § 17, § 19
- Sozialgesetzbuch III: § 19, § 117, § 122; Sozialgesetzbuch I: § 60, § 66
- Bundesagentur für Arbeit: Merkblatt 12 „Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben“ (Dezember 2025), Berufliche Rehabilitation
- Beispiel für den Ablauf in einem BBW: BBW Hamburg, Aufnahme
Stand: September 2026. Diese Seite erklärt den üblichen Weg bei einer ersten Ausbildung und ersetzt keine Rechtsberatung. Was in deinem Fall gilt, sagt dir die Reha-Beratung oder die EUTB.
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