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Berufliche Rehabilitation

Mit Unterstützung in die Ausbildung.

Manchen Menschen fällt Lernen schwer. Andere haben eine Krankheit oder eine Behinderung. Dann ist der Start in einen Beruf oft schwieriger. Du musst diesen Weg aber nicht allein gehen. Du kannst Hilfe von der Agentur für Arbeit bekommen. Diese Hilfe heißt berufliche Rehabilitation, kurz Reha. Auf dieser Seite steht Schritt für Schritt, wie du einen Platz in einem Berufsbildungswerk bekommst.

Eine Jugendliche sitzt mit ihrer Mutter am Küchentisch vor Zeugnissen und Laptop; die Mutter legt ihr beruhigend die Hand auf den Arm.

Ist das etwas für mich?

Wer Unterstützung bekommen kann

Der Reha-Status

Die Agentur für Arbeit prüft deine Lage. Sie fragt: Hast du wegen einer Behinderung deutlich schlechtere Chancen auf eine Ausbildung? Brauchst du deshalb Hilfe? Wenn ja, bekommst du den Reha-Status. Der Reha-Status heißt: Du bekommst Hilfe für deine Ausbildung.

Eine Behinderung kann zum Beispiel sein: eine Lernbehinderung, eine psychische Erkrankung, Autismus oder eine Behinderung beim Sehen oder Hören. Die Behinderung muss noch nicht da sein. Es reicht auch, wenn sie droht.

Du brauchst keinen Ausweis

Manche Menschen haben einen Schwerbehindertenausweis. Diesen Ausweis brauchst du für die Reha nicht.

Im Ausweis steht der Grad der Behinderung. Ist er 50 oder höher? Dann kannst du gleich einen Termin bei der Reha-Beratung machen. Alle anderen gehen zuerst zur Berufsberatung. Dort fragst du nach der Reha.

Was ein Berufsbildungswerk ist

Ein Berufsbildungswerk ist ein Ort für die Ausbildung. Die Abkürzung ist BBW. Dort lernen junge Menschen, die mehr Unterstützung brauchen.

Im BBW helfen dir Ausbilderinnen und Ausbilder. Es gibt auch Sozialpädagogen und Psychologen. Sie helfen bei Sorgen und Problemen. Oft kannst du im BBW auch wohnen. Viele fangen im BBW mit einer Berufsvorbereitung an. Dort probierst du Berufe aus, bevor die Ausbildung beginnt.

Was es kostet

Für dich kostet es nichts. Die Agentur für Arbeit bezahlt die Ausbildung im BBW. Sie bezahlt auch deine Fahrtkosten. Außerdem bekommst du Geld zum Leben. Dieses Geld heißt Ausbildungsgeld.

Während dieser Zeit bist du versichert. Das gilt für Krankheit, Pflege, Rente, Unfall und Arbeitslosigkeit.

Der Ablauf

In sechs Schritten ins Berufsbildungswerk

Fang früh an. Am besten beginnst du etwa ein Jahr vor dem Ende der Schule. Denn Beratung, Test und Aufnahme brauchen Zeit.

  1. Einen Termin machen. Ruf die Agentur für Arbeit an. Die Nummer ist 0800 4 5555 00. Der Anruf ist kostenlos. Du kannst auch direkt zum Empfang gehen. Bist du jünger als 25 Jahre? Dann hilft dir auch die Jugendberufsagentur. Sag am Telefon: Ich brauche Hilfe wegen einer Behinderung oder Krankheit. Ich frage nach einer Reha. Du bekommst schon Geld vom Jobcenter? Dann darfst du trotzdem zur Agentur gehen. Sag dem Jobcenter Bescheid.
  2. Beraten lassen und einen Antrag stellen. Im Gespräch geht es um deine Stärken und deinen Berufswunsch. Es geht auch um die Hilfe, die du brauchst. Danach stellst du einen Antrag. Der Antrag hat einen langen Namen: Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Gemeint ist: Du bittest um Hilfe für deinen Weg in die Arbeit. Du kannst den Antrag schriftlich stellen, im Internet oder einfach im Gespräch.
  3. Klären, wer zuständig ist. Die Agentur prüft zuerst: Sind wir für dich zuständig? Dafür hat sie zwei Wochen Zeit. Ist eine andere Stelle zuständig? Dann schickt die Agentur deinen Antrag dorthin. Sie sagt dir dann Bescheid. Bei einer ersten Ausbildung ist fast immer die Agentur für Arbeit zuständig.
  4. Untersuchung und Test, wenn nötig. Oft lädt dich die Agentur zu einem Test ein. Den Test macht der Berufspsychologische Service. Das sind Fachleute der Agentur. Sie schauen, was du gut kannst. Manchmal untersucht dich auch der Ärztliche Dienst der Agentur. Test und Untersuchung gibt es nur, wenn du einverstanden bist. Danach schreiben die Fachleute ein Gutachten. Ein Gutachten ist ein Bericht über dich. Es soll zwei Wochen nach dem Auftrag fertig sein.
  5. Den Bescheid bekommen. Die Agentur entscheidet über deinen Antrag. Dafür hat sie drei Wochen Zeit. Gibt es ein Gutachten, entscheidet sie zwei Wochen danach. Du bekommst die Entscheidung als Brief. Dieser Brief heißt Bescheid. Bist du nicht einverstanden? Dann kannst du dagegen Widerspruch einlegen. Widerspruch heißt: Du bittest schriftlich darum, die Entscheidung noch einmal zu prüfen.
  6. Anmeldung und Aufnahmegespräch. Du suchst das BBW gemeinsam mit der Reha-Beratung aus. Passt ein BBW zu dir? Dann meldet dich deine Reha-Beraterin oder dein Reha-Berater dort an. Das BBW lädt dich zu einem Gespräch ein. Dort lernt ihr euch kennen. Danach geht es los.

Die Fristen für die Agentur stehen im Gesetz. Das Gesetz heißt Sozialgesetzbuch IX, abgekürzt SGB IX. Die Fristen stehen dort in § 14 und § 17. Aber es gibt auch Termine und Wartezeiten. Und das BBW fängt nicht jeden Tag neu an. Deshalb dauert der ganze Weg oft mehrere Monate.

Ein junger Mann erzählt einer Beraterin in einem hellen Büro von sich; sie hört aufmerksam zu.

Gut vorbereitet

Was du zur Beratung mitbringst

  • Deinen Lebenslauf und deine letzten Zeugnisse
  • Nachweise über Praktika
  • Beurteilungen aus Kursen und Lehrgängen
  • Berichte von Ärztinnen und Ärzten, wenn du welche hast
  • Deinen Schwerbehindertenausweis, wenn du einen hast
  • einen Zettel mit deinen Fragen und mit dem, was dir wichtig ist

Du darfst jemanden mitnehmen. Das können deine Eltern sein, eine Betreuerin oder eine andere Person, der du vertraust. Die Beratung ist kostenlos. Du musst im Gespräch nichts sofort entscheiden.

Du bist nicht allein

Wer dich begleitet

Reha-Beratung der Agentur für Arbeit
Sie berät dich und nimmt deinen Antrag an. Sie entscheidet über den Antrag. Sie meldet dich im BBW an.
Fachdienste
Das sind der Ärztliche Dienst und der Berufspsychologische Service der Agentur. Sie schauen, was du gut kannst. Sie schauen auch, welche Unterstützung du brauchst.
Familie oder Vertrauensperson
Sie kann dich zu allen Terminen begleiten.
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung, kurz EUTB
Die EUTB ist eine Beratungsstelle. Sie gehört nicht zur Agentur für Arbeit. Deshalb kann sie dich unabhängig beraten. Die Beratung ist kostenlos. Oft beraten dort Menschen, die selbst eine Behinderung haben. Beratungsstellen findest du auf teilhabeberatung.de.
Berufsbildungswerk
Das BBW bildet dich aus und begleitet dich. Es berät dich auch schon vor der Aufnahme.

Rechte und Pflichten

Was du darfst und was du tun musst

Deine Rechte

  • Mitentscheiden: Du darfst Wünsche äußern. Die Agentur muss berechtigte Wünsche beachten. Das gilt auch bei der Wahl des BBW. So steht es in § 8 SGB IX.
  • Zustimmen: Ohne dein Einverständnis gibt es keine Maßnahme. Maßnahme heißt hier: Berufsvorbereitung oder Ausbildung. Ohne dein Einverständnis gibt es auch kein Gutachten.
  • Einsicht: Manchmal schreibt die Agentur einen Teilhabeplan. Darin steht, welche Hilfen du bekommst. Du darfst den Plan lesen und eine Kopie bekommen. Du kannst auch selbst verlangen, dass es einen Plan gibt. So steht es in § 19 SGB IX.
  • Widerspruch: Du bist mit dem Bescheid nicht einverstanden? Dann kannst du Widerspruch einlegen. Dafür hast du nur eine bestimmte Zeit. Diese Frist steht im Bescheid. Meist ist es ein Monat.
  • Beratung: Du kannst dich kostenlos und unabhängig beraten lassen. Das geht zum Beispiel bei der EUTB.
  • Geld und Versicherung: Du bekommst Ausbildungsgeld und Fahrtkosten. Du bist voll versichert, zum Beispiel für Krankheit und Rente. Wirst du krank, bekommst du das Ausbildungsgeld weiter. Das gilt bis zum Ende des dritten vollen Monats.

Deine Pflichten

  • Mitwirken: Gib der Agentur alle wichtigen Angaben. Komm zu Terminen, Untersuchungen und Tests. So steht es im Sozialgesetzbuch I, in § 60 bis § 64.
  • Änderungen melden: Ändert sich etwas bei dir? Dann sag der Agentur sofort Bescheid. Das gilt zum Beispiel für eine neue Adresse, ein neues Konto oder anderes Einkommen. Es gilt auch, wenn du eine Maßnahme nicht anfangen kannst. Oder wenn du sie unterbrichst oder abbrichst.
  • Teilnehmen und lernen: Im BBW hast du einen Ausbildungsvertrag. Darin stehen deine Pflichten. Du musst anwesend sein und zur Berufsschule gehen. Du musst auch ein Berichtsheft führen. Im Berichtsheft schreibst du auf, was du gelernt hast. So steht es im Berufsbildungsgesetz, in § 13.
  • Fehlzeiten: Du fehlst, bist aber nicht krank? Dann bekommst du für diese Zeit nur Geld, wenn die Agentur einen wichtigen Grund anerkennt. Melde dich deshalb immer ab.

Machst du bei deinen Pflichten nicht mit? Dann kannst du Leistungen verlieren, zum Beispiel Geld. Aber vorher muss die Agentur dir einen Brief schreiben. Darin muss sie dich warnen und dir eine Frist geben. So steht es im Sozialgesetzbuch I, in § 66.

Angekommen

Wie es im Berufsbildungswerk weitergeht

Mit einem BBW kannst du auf zwei Arten eine Ausbildung machen:

Ausbildung im BBW

Du lernst im Berufsbildungswerk selbst. Das BBW hat eigene Werkstätten, Büros und Küchen. Dazu kommen Praktika in Betrieben. Deinen Ausbildungsvertrag schließt du mit dem BBW ab.

Ausbildung im Betrieb mit BBW an deiner Seite

Du lernst in einem ganz normalen Betrieb. Das BBW unterstützt dich dabei. Es hilft dir zum Beispiel mit Nachhilfe und Gesprächen. Es hilft auch bei Problemen im Betrieb. Diese Art heißt begleitete betriebliche Ausbildung, kurz bbA. Deinen Ausbildungsvertrag schließt du mit dem Betrieb ab.

Welche Art zu dir passt, klärst du mit der Reha-Beratung und dem BBW.

  • Oft beginnt es mit einer Berufsvorbereitung. Sie dauert bis zu zwölf Monate. Dort findest du heraus, welcher Beruf zu dir passt. Und du bereitest dich auf die Ausbildung vor.
  • Danach folgt die Ausbildung. Es gibt die volle Ausbildung. Es gibt auch eine Ausbildung mit weniger Theorie. Sie heißt Fachpraktiker-Ausbildung. Am Ende machst du bei beiden eine Prüfung vor der Kammer. Die Kammer ist zum Beispiel die Handwerkskammer.
  • Die ganze Zeit begleiten dich Ausbilderinnen und Ausbilder, Sozialpädagogen und Psychologen.

Beim Lernen hilft dir peritio. peritio hat kurze Einführungen und Training mit Hinweisen. Viele Texte gibt es auch in einfacher Sprache. Mehr für Lernende

Eine junge Frau in Arbeitsjacke steht an einer Werkbank; ein Ausbilder zeigt ihr freundlich etwas an einem Werkstück, sie lächelt.

Häufige Sorgen

Fragen, die sich viele stellen

Steht dann überall, dass ich eine Behinderung habe?

Nein. Der Reha-Status ist kein Ausweis. Er ist nur eine Entscheidung der Agentur für Arbeit. Sie entscheidet damit über Hilfen für deine Ausbildung. Einen Grad der Behinderung legt die Agentur dafür nicht fest. Deine Daten zur Gesundheit sind besonders geschützt.

Muss ich einen Test machen?

Meist lädt dich die Reha-Beratung zu einem Test ein. Den Test macht der Berufspsychologische Service. Der Test zeigt, was du gut kannst. Er zeigt auch, welche Hilfe zu dir passt. Untersuchungen gibt es nur, wenn du einverstanden bist.

Kann ich mir das Berufsbildungswerk aussuchen?

Du suchst es gemeinsam mit der Beratung aus. Die Agentur muss deine berechtigten Wünsche beachten. Ein berechtigter Wunsch ist zum Beispiel: Du willst nah bei deiner Familie bleiben. Oder du willst einen bestimmten Beruf lernen. Oder du willst im BBW wohnen. Alle Berufsbildungswerke im Überblick

Was, wenn die Agentur Nein sagt?

Dann kannst du Widerspruch einlegen. Im Bescheid steht, wie das geht. Dort steht auch, bis wann du Zeit hast. Meist ist es ein Monat. Den Widerspruch kannst du auch im Internet einlegen. Die EUTB hilft dir kostenlos dabei.

Bekomme ich Geld während der Ausbildung?

Ja, meistens bekommst du Ausbildungsgeld. Wie viel du bekommst, hängt davon ab, wo du wohnst. Du kannst bei deinen Eltern wohnen, im Wohnheim des BBW oder in einer eigenen Wohnung. Dazu kommen die Fahrtkosten. Die genaue Summe steht in deinem Bescheid.

Ich bin schon beim Jobcenter. Geht das trotzdem?

Ja. Für die Reha ist dann meist die Agentur für Arbeit zuständig. Für alles andere bleibt das Jobcenter zuständig. Oft gibt es einen gemeinsamen Termin mit beiden.

Dein erster Schritt

Ruf die Agentur für Arbeit an. Frag nach der Berufsberatung oder der Reha-Beratung. Mehr musst du heute nicht tun.

Quellen

Stand: September 2026. Diese Seite erklärt den üblichen Weg bei einer ersten Ausbildung. Sie ist keine Rechtsberatung. Was in deinem Fall gilt, sagt dir die Reha-Beratung oder die EUTB.