Berufsförderungswerk
Berufsförderungswerk München
Kontakt
Moosacher Straße 3185614 Kirchseeon
Bayern
- Telefon 08091 51-1159
- E-Mail [email protected]
- Website Berufsförderungswerk München aufrufen (öffnet in einem neuen Tab)
Standorte
- Kirchseeon Hauptsitz Moosacher Straße 31, 85614 Kirchseeon
- Geschäftsstelle Augsburg (BFW München) Memminger Straße 6, 86159 Augsburg
- Geschäftsstelle Kaufbeuren (BFW München) Johannes-Haag-Straße 26, 87600 Kaufbeuren
- Geschäftsstelle Mühldorf (BFW München) Mühlenstraße 10, 84453 Mühldorf
- Geschäftsstelle München (BFW München) Ridlerstr. 55, 80339 München
- Geschäftsstelle Passau (BFW München) Neuburger Straße 128/2. OG, 94036 Passau
- Geschäftsstelle Rosenheim (BFW München) Klepperstraße 18a, 83026 Rosenheim
- Geschäftsstelle Traunstein (BFW München) Mühlgasse 15, 83278 Traunstein
- Geschäftsstelle Weilheim (BFW München) Alpenstraße 3, 82362 Weilheim
Ausbildungsberufe
20 Berufe nach unserer Recherche. Getrennt danach, auf welchem Weg sie dort gelernt werden – dafür gelten verschiedene Voraussetzungen. Verlinkt sind die Berufe, zu denen es bei peritio eine Seite gibt.
Als Umschulung
- Elektroniker/-in für Geräte und Systeme
- Fachinformatiker/-in Anwendungsentwicklung
- Fachinformatiker/-in Systemintegration
- Fachkraft für Metalltechnik
- Fachkraft für Schutz und Sicherheit
- Fahrradmonteur/-in
- Industrieelektriker/-in
- Industriekaufmann/-frau
- Industriemechaniker/-in
- Kaufmann/-frau für Büromanagement
- Kaufmann/-frau für Hotelmanagement
- Kaufmann/-frau für IT-System-Management
- Kaufmann/-frau im Gesundheitswesen
- Kaufmann/Kauffrau im E-Commerce
- Medizinische/-r Fachangestellte/-r
- Podologe/Podologin
- Sozialversicherungsfachangestellte/-r
- Technische/-r Produktdesigner/-in
- Verwaltungsfachangestellte/-r
- Zweiradmechatroniker/-in
Gut zu wissen
- peritio gehört nicht zu dieser Einrichtung. Die Angaben stammen aus einer Recherche und können sich ändern.
- Ob ein Platz frei ist, welche Voraussetzungen gelten und wie man sich bewirbt, sagt nur die Einrichtung selbst.
- Wer die Kosten trägt, klärt der Reha-Träger – meist die Agentur für Arbeit, die Rentenversicherung oder die Berufsgenossenschaft.
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