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peritio Standardsprache

Rechtliches

Datenschutzerklärung

Diese Seite ist in Einfacher Sprache geschrieben. Rechtlich gilt nur die Fassung in Standardsprache. Sie finden sie hier: Datenschutzerklärung in Standardsprache.

Personenbezogene Daten sind Angaben über einen Menschen. Zum Beispiel: Name, E-Mail-Adresse oder Lernergebnisse. peritio sammelt so wenige dieser Daten wie möglich. Auf dieser Seite steht, welche Daten wir trotzdem brauchen. Hier steht auch, wozu wir sie brauchen und wie lange wir sie behalten.

Stand: 7. Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Wir beobachten Sie nicht beim Surfen. Das nennt man: kein Tracking.
  • Wir zeigen keine Werbung.
  • Wir benutzen keine Programme, die Ihr Verhalten auswerten.
  • Schriften und Programme laden wir nur von unserem eigenen Server.

Wörter, die auf dieser Seite oft vorkommen

  • DSGVO: Das ist das Datenschutz-Gesetz der Europäischen Union. Der lange Name heißt: Datenschutz-Grundverordnung. Das Gesetz hat viele Teile. Jeder Teil heißt Artikel.
  • Rechtsgrundlage: Wir dürfen Daten nur benutzen, wenn ein Gesetz es erlaubt. Die Stelle im Gesetz nennt man Rechtsgrundlage. Wir nennen sie bei jedem Punkt.
  • Berechtigtes Interesse: Manchmal brauchen wir Daten für einen guten Grund. Zum Beispiel, damit die Website sicher läuft. Das Gesetz erlaubt das in Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der DSGVO.
  • Auftragsverarbeitung: Manchmal arbeitet eine andere Firma für uns mit Daten. Zum Beispiel die Firma, der unsere Server gehören. Dafür schließen wir einen Vertrag nach Artikel 28 der DSGVO. Im Vertrag steht: Die Firma darf die Daten nur für uns benutzen.
  • Server: Ein Server ist ein Computer im Internet. Auf ihm liegt die Website.

1. Wer ist verantwortlich?

Für den Datenschutz auf dieser Website ist verantwortlich:

Andreas Röne
Finkenau 23
22081 Hamburg
Deutschland
E-Mail: info@seolizer.de

Manche Firmen müssen eine Person für den Datenschutz benennen. Diese Person heißt Datenschutzbeauftragter. Wir müssen das nach dem Gesetz nicht. Deshalb haben wir keinen Datenschutzbeauftragten. Haben Sie Fragen zum Datenschutz? Dann schreiben Sie bitte an die E-Mail-Adresse oben.

2. Wenn Sie die Website öffnen

Sie öffnen eine Seite im Browser. Der Browser ist das Programm, mit dem Sie im Internet surfen. Der Browser schickt dann automatisch Daten an unseren Server:

  • Ihre IP-Adresse. Das ist die Adresse Ihres Geräts im Internet.
  • Datum und Uhrzeit
  • die Adresse der Seite, die Sie öffnen
  • wie viele Daten übertragen werden
  • die Seite, auf der Sie vorher waren. Das nennt man Referrer.
  • Ihren Browser und Ihr Betriebssystem, zum Beispiel Windows

Der Server schreibt diese Daten in eine Liste. Die Liste heißt Protokoll. Wir brauchen die Daten für drei Dinge:

  • Wir können Ihnen die Seite schicken.
  • Wir finden Fehler.
  • Wir können Angriffe auf die Website abwehren.

Rechtsgrundlage: Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der DSGVO. Unser berechtigtes Interesse ist: Die Website soll sicher und ohne Störung laufen.

Nach spätestens 14 Tagen löschen wir die Protokolle. Eine Ausnahme gibt es: Manchmal gibt es einen bestimmten Angriff auf die Website. Dann behalten wir die Protokolle länger, bis wir den Angriff aufgeklärt haben.

3. Wo die Website liegt

Website und Lernplattform liegen auf Servern der Firma DigitalOcean. Die Anschrift ist: DigitalOcean, LLC, 101 6th Avenue, New York, NY 10011, USA. Die Server stehen in einem Rechenzentrum in Deutschland.

Mit DigitalOcean haben wir einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 der DSGVO.

DigitalOcean ist eine Firma aus den USA. Für Daten in den USA gibt es eine besondere Regel der EU. Sie heißt: EU-U.S. Data Privacy Framework. Manche Firmen machen bei dieser Regel mit. Diese Firmen müssen Daten gut schützen. DigitalOcean macht dabei mit. Außerdem gelten die Standard-Vertragsklauseln der EU-Kommission. Das sind Muster-Verträge der EU für den Datenschutz.

4. Cloudflare

Alle Aufrufe unserer Seiten laufen über das Netzwerk der Firma Cloudflare. Die Anschrift ist: Cloudflare, Inc., 101 Townsend St., San Francisco, CA 94107, USA.

Cloudflare hilft uns bei drei Dingen:

  • Cloudflare schützt die Website vor Angriffen.
  • Die Seiten laden schneller.
  • Die Daten werden verschlüsselt übertragen. Andere können sie dann nicht mitlesen.

Deshalb sieht auch Cloudflare die Daten aus Punkt 2. Vor allem sieht Cloudflare Ihre IP-Adresse.

Rechtsgrundlage: Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der DSGVO. Unser berechtigtes Interesse ist: Das Angebot soll sicher und erreichbar sein.

Mit Cloudflare haben wir einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Cloudflare kann Daten in die USA schicken. Cloudflare macht beim EU-U.S. Data Privacy Framework mit. Die Regel dafür steht in Artikel 45 der DSGVO. Außerdem gelten Standard-Vertragsklauseln. Mehr dazu steht in der Datenschutzerklärung von Cloudflare.

5. Cookies und Speicher im Browser

Ein Cookie ist eine kleine Datei. Eine Website legt sie in Ihrem Browser ab. Beim nächsten Aufruf erkennt die Website die Datei wieder.

Wir benutzen nur ein einziges Cookie. Es heißt PHPSESSID. Das Cookie merkt sich: Sie sind angemeldet. Außerdem schützt es Formulare vor Missbrauch.

Ohne dieses Cookie funktioniert die Website nicht. Das Gesetz erlaubt solche Cookies ohne Ihre Zustimmung. Die Regel steht im TDDDG, Paragraf 25 Absatz 2 Nummer 2. Das TDDDG ist ein deutsches Gesetz über Daten im Internet. Deshalb brauchen wir kein Fenster mit einer Frage zu Cookies.

Wie lange bleibt das Cookie?

  • Im Browser: Meist ist das Cookie weg, wenn Sie sich abmelden. Oder wenn Sie den Browser schließen.
  • In der Verwaltung und in der installierten App bleibt die Anmeldung länger. Wie lange, legt Ihre Einrichtung fest. Der Grund: Lernende üben manchmal unterwegs ohne Internet. Die Ergebnisse sollen später noch übertragen werden können.
  • Die Zeit zählt ab Ihrer letzten Nutzung. Solange Sie arbeiten, verlängert sich die Anmeldung also. Normalerweise sind es zwölf Stunden in der Verwaltung. Für Lernende in der App sind es normalerweise sieben Tage.
  • Es gibt aber eine feste Obergrenze ab der Anmeldung. In der Verwaltung sind das sieben Tage. Für Lernende in der App sind das 30 Tage. Danach müssen Sie sich neu anmelden.

Manche Dinge speichert die Plattform direkt in Ihrem Browser. Zum Beispiel Einstellungen oder Entwürfe. Ein Entwurf ist zum Beispiel Code, den Sie in einer Übung schreiben. Diese Daten bleiben auf Ihrem Gerät. Sie können sie in den Einstellungen Ihres Browsers jederzeit löschen.

Lernen ohne Internet

Sie können peritio als App auf Ihrem Gerät installieren. Dann können Sie Kursinhalte speichern. So können Sie auch ohne Internet üben.

Auf Ihrem Gerät liegen dann: Fragen, Antworten und Ergebnisse, die noch nicht übertragen sind. Jeder Eintrag ist einzeln verschlüsselt. Das Verfahren heißt AES-GCM mit 256 Bit. Den Schlüssel erzeugt Ihr Browser. Der Schlüssel kann den Browser nicht verlassen.

Haben Sie wieder Internet? Dann überträgt die App Ihre Übungen in Ihr Konto. Melden Sie sich ab, löscht die App die gespeicherten Inhalte.

Rechtsgrundlage für das Speichern auf dem Gerät: TDDDG, Paragraf 25 Absatz 2 Nummer 2. Denn Sie haben diese Funktion selbst gewünscht. Für Ihre Lerndaten gilt der Vertrag mit Ihrer Einrichtung. Mehr dazu steht in Punkt 8.

6. Kontaktformular und E-Mail

Sie können uns über das Kontaktformular schreiben. Dann speichern wir Ihre Angaben:

  • Name der Einrichtung
  • Ihren Namen
  • Ihre E-Mail-Adresse
  • Ihre Telefonnummer, wenn Sie sie angeben
  • ungefähr wie viele Lernende es gibt
  • den Ausbildungsberuf
  • Ihre Nachricht

Sie können uns auch eine E-Mail schreiben. Dann speichern wir Ihre Adresse und Ihre Nachricht.

Wir benutzen die Daten nur, um Ihre Anfrage zu beantworten. Wir geben sie für keinen anderen Zweck weiter.

Nach Ihrer Anfrage schicken wir zwei E-Mails. Eine E-Mail geht an unser Team. Die andere E-Mail geht an Sie. Sie bestätigt: Ihre Anfrage ist angekommen.

Diese E-Mails verschicken wir über Gmail. Gmail gehört zu Google Workspace. Anbieter ist: Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland. Google arbeitet für uns als Auftragsverarbeiter nach Artikel 28 der DSGVO.

Daten können auch an die Firma Google LLC in den USA gehen. Google macht beim EU-U.S. Data Privacy Framework mit. Außerdem gelten Standard-Vertragsklauseln. Die E-Mails enthalten nur Ihre Angaben aus der Anfrage.

Rechtsgrundlage:

  • Geht es in der Anfrage um einen Vertrag? Dann gilt Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der DSGVO.
  • Sonst gilt Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der DSGVO. Unser berechtigtes Interesse ist: Wir wollen Ihre Anfrage beantworten.
  • Dazu kommt Ihre Einwilligung nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a der DSGVO. Einwilligung heißt: Sie sind einverstanden. Sie können die Einwilligung jederzeit zurücknehmen.

Ist Ihre Anfrage erledigt, löschen wir die Daten. Manchmal müssen wir Daten nach dem Gesetz länger aufbewahren. Dann löschen wir sie erst später.

7. Demozugang

Mit dem Demozugang können Sie peritio ausprobieren. Der Demozugang ist ein gemeinsames Konto. Er enthält keine persönlichen Angaben. Was Sie dort tun, speichern wir nicht. Wir löschen Ihre Eingaben sofort wieder.

8. Wenn Ihre Einrichtung peritio nutzt

Eine Einrichtung ist zum Beispiel eine Schule oder ein Berufsbildungswerk. Die Einrichtung legt die Konten für Lernende und Lehrkräfte an. Sie ist deshalb für diese Daten verantwortlich:

  • Name
  • Anmeldedaten
  • zu welcher Klasse jemand gehört
  • Lernfortschritt
  • Prüfungsergebnisse
  • Zertifikate. Ein Zertifikat ist eine Bescheinigung über einen Kurs.

peritio arbeitet mit diesen Daten im Auftrag der Einrichtung. Dafür gibt es einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 der DSGVO. Haben Sie Fragen zu diesen Daten? Wollen Sie Ihre Rechte nutzen? Dann wenden Sie sich bitte zuerst an Ihre Einrichtung.

Die Plattform wertet aus, wie gut jemand lernt. Daraus macht sie Vorschläge für Lernende und Lehrkräfte. Die Vorschläge sind nur Empfehlungen. Ein Computer entscheidet nie allein etwas, das rechtliche Folgen für Sie hat. Die Regel dazu steht in Artikel 22 der DSGVO.

Was wir beim Lernen speichern

Diese Daten speichern wir. Jeder Eintrag bleibt stehen:

  • Ein Durchgang ist ein Training, eine Prüfung oder eine Wiederholung. Wir speichern: Wann fing er an? Wann war er zu Ende? Wurde er abgegeben, ist die Zeit abgelaufen, oder wurde er abgebrochen? Bei einem Abbruch: An welcher Frage war das?
  • Zu jeder Antwort: Was war die Antwort? War sie richtig? Wann wurde sie abgegeben? Wie lange hat sie gedauert? Wurde 50:50 oder der Spickzettel benutzt?
  • Bei Einführungen: Wann war eine Folie fertig? Wann fing die Einführung an, und wann war sie fertig?
  • Wie Sie auf Vorschläge reagiert haben, zum Beispiel auf einen Pausen-Hinweis. Und Auffälligkeiten, siehe Abschnitt 13.

Manche Daten speichern wir nur für den Moment. Bei jeder neuen Meldung überschreiben wir sie. So entsteht kein Verlauf. Die Lehrkraft im Raum sieht damit: Ist eine Seite gerade offen? Welche Seite? Ist es ein Handy, ein Tablet oder ein Computer? In einer Einführung: Welche Folie ist offen? Wann wurde zuletzt etwas getan? Nach 15 Minuten ohne Eingabe meldet die Seite nichts mehr.

Das speichern wir nicht: Tasten-Anschläge, Maus-Bewegungen, was auf dem Bildschirm steht, das Zurückblättern in Einführungen und wie oft oder wie lange Sie das Fenster wechseln.

Haben Sie während einer Frage das Fenster verlassen? Das vermerken wir bei der Frage. Dieser Vermerk fließt aber in keine Auswertung ein.

Wozu? Sie und Ihre Lehrkräfte sollen sehen, wo Sie stehen und was Ihnen als Nächstes hilft. Und die Kurse sollen besser werden. Die Daten sehen Ihre Lehrkräfte und die Verwaltung Ihrer Einrichtung. Wird Ihr Konto gelöscht, löschen wir auch diese Daten.

Was Lehrkräfte zur Begleitung festhalten

Lehrkräfte begleiten Sie beim Lernen. Dafür können Lehrkräfte und Verwaltung in peritio Dinge festhalten:

  • Einen Förderverlauf. Das ist eine Liste mit Einträgen. Jeder Eintrag hat ein Datum und eine Art: Gespräch, Gruppenangebot, Vereinbarung oder Sonstiges. Dazu kommt ein freier Text mit bis zu 1000 Zeichen. Und wer den Eintrag angelegt hat. Dort steht, was eine Lehrkraft getan oder vereinbart hat. Dort steht nicht, was die Plattform vermutet.
  • Schwerpunkt-Vereinbarungen. Das ist ein Thema, das Sie gezielt üben sollen. Manchmal gibt es dafür eine Frist. Sie sehen die Vereinbarung auf Ihrer Startseite. Haben Sie ein passendes Schwerpunkt-Training beendet? Dann gilt die Vereinbarung als erledigt.
  • Gruppenangebote. Ein Gruppenangebot ist ein Termin für mehrere Lernende zu einem Thema. Wir speichern: Titel, Anlass, Form, Termin, geplante Schritte und eine Notiz der Lehrkraft. Außerdem: Wer eingeladen ist und wer teilgenommen hat. Hat das Angebot stattgefunden? Dann bekommt jede Person, die teilgenommen hat, einen Eintrag im Förderverlauf.

Für die Förderplanung zeigt peritio bei Lernenden auch Beobachtungen. Sie sind nach der ICF geordnet. Die ICF ist eine Liste, mit der Fachleute beschreiben, was ein Mensch im Alltag kann. Diese Beobachtungen berechnet peritio aus den Lerndaten oben. Wir speichern sie nicht extra. Eine Beobachtung nennt eine Zahl und einen Zeitraum. Sie vergleicht mit Ihrem eigenen Verlauf. Sie sagt nichts über Ihre Eigenschaften. Sie ist keine Bewertung. Die Einschätzung macht immer eine Fachkraft.

Wozu? Ihre Begleitung soll gut geplant und nachvollziehbar sein. Diese Angaben sehen Ihre Lehrkräfte und die Verwaltung Ihrer Einrichtung. Wird Ihr Konto gelöscht, löschen wir auch diese Angaben. Einträge im Förderverlauf ohne Gruppenangebot können auch vorher einzeln gelöscht werden.

Rückmeldungen zu Fragen

Nach einem Training können Sie uns eine Rückmeldung zu Fragen geben. Das ist freiwillig. Sie sagen zum Beispiel: Die Frage war unklar. Sie können Gründe wählen und einen kurzen Text schreiben.

Wir speichern: Ihre Bewertung, die Gründe, den Text, die Frage und Ihr Konto. Ihr Konto speichern wir, damit wir doppelte Meldungen und Missbrauch erkennen. Wer die Rückmeldung bearbeitet, sieht Ihre Klasse. Ihren Namen sieht diese Person nicht.

Wir benutzen die Rückmeldungen nur, um Aufgaben besser zu machen. Sie zählen nicht für Ihren Lernstand und nicht für Prüfungen. Wird Ihr Konto gelöscht, löschen wir auch die Rückmeldungen.

Anmelden mit QR-Code

Ein QR-Code ist ein Bild aus kleinen Quadraten. Ihr Handy kann das Bild lesen. Sie können sich so an einem anderen Gerät anmelden. Die Anmeldung bestätigen Sie dann auf Ihrem Handy.

Dafür speichern wir kurze Zeit zwei Dinge:

  • Browser und Betriebssystem des Geräts, auf dem der QR-Code erscheint. Ihr Handy zeigt Ihnen dann, welches Gerät sich anmelden möchte.
  • Einen Hashwert Ihrer IP-Adresse. Ein Hashwert ist eine Art Prüfnummer. Aus der Prüfnummer kann man die IP-Adresse nicht zurückrechnen. So erkennen wir, wenn jemand sehr oft eine Anmeldung versucht.

Der QR-Code gilt zwei Minuten. Die Einträge löschen wir normalerweise nach einem Tag. Rechtsgrundlage: Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und f der DSGVO.

Passwort vergessen

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Dann können Sie sich einen Link schicken lassen. Der Link geht an die E-Mail-Adresse, die bei Ihrem Konto steht. Mit dem Link setzen Sie ein neues Passwort.

Dafür speichern wir:

  • einen Hashwert des Links,
  • wie lange der Link gilt: 60 Minuten,
  • einen Hashwert Ihrer IP-Adresse. So erkennen wir, wenn jemand sehr oft einen Link anfordert.

In der E-Mail stehen nur Ihr Vorname, Ihr Benutzername und der Link. Die E-Mail verschicken wir über Google Workspace, wie in Punkt 6 beschrieben. Die Einträge löschen wir spätestens nach einer Woche. Rechtsgrundlage: Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und f der DSGVO.

9. Zertifikate prüfen

Jedes Zertifikat hat eine Kennung. Die Kennung ist eine Nummer aus Buchstaben und Ziffern. Mit der Kennung kann man auf „Zertifikat prüfen“ nachsehen: Ist das Zertifikat echt? So kann zum Beispiel ein Arbeitgeber ein Zertifikat prüfen. Rechtsgrundlage: Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der DSGVO.

Mit der Kennung allein zeigen wir nur drei Dinge:

  • Das Zertifikat ist echt.
  • zu welchem Kurs es gehört
  • das Datum

Name und Ergebnis zeigen wir nur in zwei Fällen:

  • Jemand gibt zusätzlich den richtigen Nachnamen ein. Dafür gibt es höchstens fünf Versuche.
  • Jemand benutzt den QR-Code auf dem Zertifikat. Der QR-Code hat eine digitale Unterschrift. Deshalb kann ihn niemand fälschen.

So kann niemand fremde Personen finden, indem er einfach Kennungen ausprobiert.

10. Nachrichten auf Ihr Gerät

peritio kann Lernende an wenige Dinge erinnern. Zum Beispiel an das Berichtsheft. Oder an eine Bescheinigung, die bald abläuft. Die Erinnerung erscheint als Nachricht auf dem Gerät. So eine Nachricht nennt man Push-Nachricht.

Die Nachrichten sind zuerst ausgeschaltet. Lernende können sie unter „Mein Konto“ einschalten. Rechtsgrundlage ist dann die Einwilligung nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a der DSGVO. Mit demselben Schalter kann man die Nachrichten jederzeit wieder ausschalten. Das wirkt sofort.

Jeder Browser benutzt für Push-Nachrichten einen Dienst seines Herstellers. Hersteller sind zum Beispiel Google, Mozilla, Apple oder Microsoft. Der Dienst gibt Ihrem Gerät eine Adresse. Wir speichern diese Adresse. Dazu speichern wir zwei Schlüssel für die Verschlüsselung.

Die Nachricht läuft über den Dienst des Herstellers. Deshalb steht in der Nachricht nichts Persönliches. Es steht kein Name darin, keine Note und kein Kursinhalt. Es steht nur ein kurzer Hinweis darin. Zum Beispiel: „Heute ist dein Tag fürs Berichtsheft“. Alles Weitere sehen Sie erst, wenn Sie sich bei peritio anmelden.

Wir merken uns auch: Wann haben wir eine Nachricht geschickt? Wurde sie geöffnet? So können wir die Zahl der Nachrichten klein halten.

Schalten Sie die Nachrichten aus, löschen wir diese Daten. Das gilt auch, wenn Sie das letzte Gerät abmelden.

11. Mein Weg: Verbindungen mit Bus und Bahn

Eine Einrichtung kann die Funktion „Mein Weg“ einschalten. Dann zeigt peritio Lernenden, wann sie losfahren sollten. Zum Beispiel morgens zur Einrichtung und nachmittags nach Hause.

Dafür können Lernende unter „Mein Konto“ ihre Adresse eintragen. Das ist freiwillig. Statt der Adresse reicht auch eine Haltestelle in der Nähe. Rechtsgrundlage ist die Einwilligung nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a der DSGVO. Die Adresse können Sie jederzeit ändern oder löschen. Ausbilder und Verwaltung sehen die Adresse nicht. Ist die Funktion ausgeschaltet, fragt peritio keine Adresse ab.

Um eine Verbindung zu finden, schicken wir drei Dinge an die Fahrplanauskunft vom HVV. HVV ist der Hamburger Verkehrsverbund. Wir schicken Ihre Adresse, die Adresse der Einrichtung und die Uhrzeit. Die Anfrage läuft über einen Vermittlungsdienst namens SEOLizer. Ihr Name, Ihre E-Mail-Adresse und Ihre Kurse gehen nicht mit.

Die Antwort zu einer Verbindung speichern wir höchstens fünf Minuten. So muss peritio nicht bei jedem Seitenaufruf neu fragen. Die Antwort zur Suche nach einem Ort speichern wir bis zu 24 Stunden. Ein Ort ist zum Beispiel eine Adresse oder eine Haltestelle. Dabei steht nicht dabei, wer gesucht hat. Wir speichern nicht, wann Sie gefahren sind. Wir speichern auch nicht, wo Ihr Gerät gerade ist.

Auf der Seite „Mein Weg“ gibt es eine Karte. Die Kartendaten kommen von OpenFreeMap. OpenFreeMap ist eine Firma in Ungarn. Die Karte lädt erst, wenn Sie auf „Karte anzeigen“ klicken. Dann bekommt OpenFreeMap die IP-Adresse Ihres Geräts. Die IP-Adresse ist eine Nummer für Ihr Gerät im Internet.

Es gibt auch einen Knopf „In Karten-App öffnen“. Der Knopf öffnet Google Maps. Erst wenn Sie klicken, bekommt Google Ihren Start, Ihr Ziel und die IP-Adresse. Dann gelten die Regeln von Google zum Datenschutz. Wenn Sie nicht klicken, bekommt Google nichts.

12. Bewerbungs-Coach: ein Praktikum suchen

Eine Einrichtung kann den „Bewerbungs-Coach“ dazu buchen. Der Coach hilft Lernenden, ein Praktikum oder eine Stelle zu finden. Lernende suchen darin Betriebe. Sie schreiben dort ihren Lebenslauf und ihre Anschreiben. Und sie tragen ein, wie weit ihre Bewerbungen sind. Ausbilder begleiten sie dabei.

Für diese Daten ist Ihre Einrichtung verantwortlich, wie in Punkt 8. peritio arbeitet mit den Daten im Auftrag der Einrichtung. Dafür gibt es einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 der DSGVO. Wollen Sie Ihre Rechte nutzen? Dann wenden Sie sich bitte zuerst an Ihre Einrichtung.

Was Lernende im Coach eintragen

  • Ihren Wunsch. Suchen Sie ein Praktikum oder eine Stelle? In welchem Bereich und welchem Beruf? Was interessiert Sie? In welcher Zeit? In welchem Ort suchen Sie, und wie lange dürfen Sie fahren? Wie viele Betriebe wollen Sie sich ansehen? Dazu kommen eigene Hinweise mit bis zu 500 Zeichen. Für den Ort schlägt peritio Ihren Wohnort aus „Mein Konto“ vor. Fehlt der Wohnort, schlägt peritio den Ort der Einrichtung vor.
  • Zu jeder Bewerbung: den Betrieb und die Stelle. Den Stand, zum Beispiel vorgemerkt, verschickt, Zusage oder Absage. Wie und wann Sie die Bewerbung verschickt haben. Einen Termin beim Betrieb und den Grund einer Absage. Eine Checkliste für den Start im Praktikum. Wenn Sie es eintragen: eine Ansprechperson im Betrieb. Das sind Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer.
  • Zu jeder Bewerbung einen Verlauf mit Datum. Darin steht zum Beispiel: Der Stand hat sich geändert. Oder: Sie haben beim Betrieb nachgefragt. Dazu kommen Ihre eigenen Notizen mit bis zu 500 Zeichen.
  • Ihre Unterlagen. Ein Assistent hilft Ihnen beim Schreiben. Der Lebenslauf enthält Name, Anschrift, Telefon und E-Mail-Adresse. Das Geburtsdatum ist freiwillig. Dazu kommen Schulen, Praktika, Kenntnisse, Sprachen und Interessen. Für jede Bewerbung gibt es Anschreiben, Motivationsschreiben und eine Nachfrage. Dazu kommt eine Liste: Welche Anlagen haben Sie? Eine Anlage ist zum Beispiel ein Zeugnis oder ein Zertifikat aus peritio.

Sie ändern eine fertige Unterlage? Dann entsteht eine neue Fassung. Die alte Fassung bleibt gespeichert. Sie laden keine Dateien und keine Fotos hoch.

Was die Begleitung festhält

Ausbilder und Verwaltung schreiben ihre Gespräche mit Ihnen auf. Sie speichern: Anlass und Datum. Eine Notiz mit bis zu 1000 Zeichen. Manchmal eine Vereinbarung mit Frist. Und ob die Vereinbarung erledigt ist.

peritio schreibt außerdem in ein Protokoll: Wer hat ein Gespräch angelegt oder geändert, und wann? Wann hat peritio an eine Vereinbarung erinnert?

Die Begleitung kann Ihnen auch Betriebe oder Angebote vorschlagen. Wir speichern den Vorschlag. Und wir speichern, ob Sie ihn gesehen haben.

Im Coach sehen Sie Ihre Vereinbarungen und die Vorschläge. Die Notiz zum Gespräch sehen Sie nicht. Vorschläge bekommen Sie als Nachricht in peritio. Die Einrichtung kann auch Erinnerungen einschalten. Dann erinnert peritio Sie kurz vor einer Frist mit einer Nachricht. Zu Nachrichten auf Ihr Gerät steht mehr in Punkt 10.

Die Einrichtung wählt Klassen für die Begleitung aus. Alle Lernenden dieser Klassen werden begleitet. Das gilt auch, wenn sie den Coach noch nicht geöffnet haben.

peritio rechnet aus den Angaben eine Phase aus. Die Phase zeigt, wie weit jemand bei der Suche ist. Es gibt fünf Phasen: Orientierung, Betriebssuche, Vorbereitung, Bewerbung und Praktikum. peritio gibt der Begleitung außerdem Hinweise. Ein Hinweis nennt nur, was man sehen kann. Zum Beispiel: Seit 14 Tagen ist im Coach nichts passiert. Phase und Hinweise rechnet peritio bei jedem Aufruf neu aus. Wir speichern sie nicht. Sie sind ein Anlass für ein Gespräch. Sie bewerten Sie nicht.

Wer was sieht

  • Sie selbst sehen alle Ihre Angaben.
  • Ausbilder begleiten Lernende aus ihren Fachbereichen. Bei diesen Lernenden sehen sie alles: Wunsch, Bewerbungen, Verlauf und Notizen. Den Inhalt der Unterlagen und alle Notizen zu Gesprächen.
  • Admins der Einrichtung sehen alle begleiteten Lernenden. Sie sehen den Wunsch, die Phase und den Stand der Bewerbungen. Sie sehen, wie weit die Unterlagen sind. Den Inhalt der Unterlagen sehen sie nicht. Die Notizen, die Sie selbst schreiben, sehen sie auch nicht. Von den Notizen zu Gesprächen sehen Admins nur ihre eigenen.
  • Jeder Betrieb hat in der Verwaltung eine eigene Seite. Dort sieht die Verwaltung, wer sich bei dem Betrieb beworben hat. Ausbilder sehen das nur für die Lernenden, die sie begleiten.
  • Andere Lernende sehen Ihre Bewerbungen, Unterlagen und Notizen nicht. Sie sehen die Betriebe, die die Einrichtung freigegeben hat. Bei einem Betrieb sehen sie eine Zahl: So viele Personen aus der Einrichtung haben hier eine Zusage bekommen. Namen stehen nicht dabei.
  • Die Einrichtung kann Daten mit einem eigenen Programm abrufen. Dafür gibt es eine Schnittstelle. Eine Schnittstelle verbindet zwei Programme. Die Einrichtung braucht dafür einen besonderen Schlüssel. Damit liest sie den Stand der begleiteten Lernenden. Das sind: Phase, Bewerbungen mit Betrieb, Stand und Terminen. Dazu: wie weit die Unterlagen sind, offene Vereinbarungen und Hinweise. Notizen und den Inhalt der Unterlagen gibt die Schnittstelle nicht heraus. Mit einem Schlüssel nur für Betriebe liest man nichts über Lernende.

Betriebe und Praktikums-Angebote

Jede Einrichtung hat eine eigene Liste mit Betrieben. Zu jedem Betrieb speichern wir: Name, Website, Anschrift, Branche und Bereich. Ist ein Praktikum möglich? Wie bewirbt man sich dort? Dazu eine E-Mail-Adresse für den Kontakt.

Die Betriebe trägt die Einrichtung ein. Lernende können auch Betriebe eintragen. Andere Lernende sehen so einen Betrieb erst, wenn die Einrichtung ihn freigibt. Die Verwaltung sieht, wer den Betrieb eingetragen hat.

Weitere Betriebe kommen von der Bundesagentur für Arbeit. Die Bundesagentur hat im Internet eine öffentliche Suche nach Stellen. Die Einrichtung kann dafür den Praktikumsbot einschalten. Ein Bot ist ein Programm, das eine Aufgabe von selbst erledigt. Unser Server fragt dann jede Nacht bei der Bundesagentur nach Praktika.

Dabei schicken wir nur drei Dinge: Wir suchen Praktika. Wir suchen beim Ort der Einrichtung. Und wir suchen in einem bestimmten Umkreis, zum Beispiel 25 Kilometer. Für einzelne Angebote schicken wir noch deren Nummer. Angaben über Lernende oder Mitarbeitende schicken wir nicht.

Wir übernehmen aus der Anzeige: Name und Anschrift der Firma, Titel und Beruf. Beginn, Dauer, Arbeitszeit und Bezahlung. Den Text der Anzeige und den Link dazu. Im Text stehen manchmal Name und Kontakt einer Person aus dem Betrieb. Der Betrieb hat diese Angaben selbst veröffentlicht.

Gibt es ein Angebot nicht mehr? Dann blenden wir es aus. Nach einem Jahr löschen wir es. Die Einrichtung kann einen Betrieb ausblenden. Dann trägt der Bot ihn nicht wieder ein.

Rechtsgrundlage für die Angaben über Betriebe und ihre Ansprechpersonen: Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der DSGVO. Unser berechtigtes Interesse ist: Lernende sollen leichter einen Praktikumsplatz finden. Die Angaben stammen aus öffentlichen Anzeigen. Oder die Einrichtung und Lernende haben sie eingetragen.

Unterlagen, Bus und Bahn, Links

Ein PDF ist eine Datei, die überall gleich aussieht. Ihren Lebenslauf und Ihre Schreiben macht unser Server selbst zu PDF-Dateien. Dafür benutzen wir keine fremde Firma. peritio verschickt keine Bewerbungen. Sie laden die PDF-Dateien herunter und schicken sie selbst ab.

Hat Ihre Einrichtung auch „Mein Weg“? Und haben Sie dort Ihre Adresse eingetragen? Dann zeigt der Coach, wie weit ein Betrieb von Ihrem Zuhause entfernt ist. Das rechnet unser Server selbst aus. Auf der Seite eines Betriebs sehen Sie außerdem die Verbindung mit Bus und Bahn. Dafür schicken wir Ihre Adresse und die Adresse des Angebots an die Fahrplanauskunft. Das steht genauer in Punkt 11.

Im Coach gibt es Links zur Bundesagentur für Arbeit und zu Websites von Betrieben. Erst wenn Sie klicken, öffnet sich die fremde Seite. Dann gelten dort die Regeln dieser Seite zum Datenschutz.

Wie lange wir die Daten speichern

  • Ihre Angaben und die Gespräche der Begleitung bleiben gespeichert, solange es Ihr Konto gibt. Wird Ihr Konto gelöscht, löschen wir auch diese Daten.
  • Einen vorgemerkten Betrieb können Sie selbst wieder entfernen. Ihren Wunsch und Ihre Unterlagen können Sie jederzeit ändern.
  • Haben Sie einen Betrieb eingetragen? Dann bleibt der Betrieb in der Liste der Einrichtung, auch wenn Ihr Konto gelöscht wird. Ihr Name steht dann nicht mehr dabei.
  • Verlassen Sie Ihre Einrichtung? Dann sieht die Einrichtung Sie nicht mehr in der Begleitung. Sie sieht Sie auch nicht mehr bei den Betrieben. Die Gespräche bleiben bei der bisherigen Einrichtung. Ihre eigenen Angaben bleiben bei Ihrem Konto. Das sind Ihr Wunsch, Ihre Bewerbungen und Ihre Unterlagen. Vielleicht nutzt Ihre neue Einrichtung auch den Coach. Dann kann die Begleitung dort diese Angaben sehen.
  • Bucht die Einrichtung den Coach ab? Dann gibt es die Seiten des Coachs nicht mehr. Der Praktikumsbot sucht dann nicht mehr. Die gespeicherten Daten bleiben, bis das Konto oder die Einrichtung gelöscht wird.

13. Auffälligkeiten beim Training und in der Prüfung

Ein Prüfungsergebnis soll zeigen, was jemand selbst kann. Deshalb achtet peritio bei jeder Frage darauf, ob beim Antworten etwas auffällt. Zum Beispiel:

  • Eine Eingabe kam nicht vom Browser.
  • Jemand hat Text eingefügt.
  • Eine richtige Antwort kam, bevor man die Frage lesen konnte.

Rechtsgrundlage: Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der DSGVO. Unser berechtigtes Interesse ist: Nachweise sollen aussagekräftig sein.

Wir speichern nur, welche Art von Auffälligkeit es war. Dafür benutzen wir ein kurzes Kürzel. Wir speichern nichts davon:

  • welche Tasten Sie drücken
  • wie viel Zeit zwischen zwei Tasten vergeht
  • was in Ihrer Zwischenablage steht
  • wie Sie die Maus bewegen
  • was auf Ihrem Bildschirm zu sehen ist

Eine einzelne Auffälligkeit hat keine Folgen. Ein Hinweis erscheint erst, wenn es in einem Durchgang viele Auffälligkeiten gibt. Der Hinweis nennt nur, was beobachtet wurde. Er bewertet nicht.

Manche Menschen arbeiten mit Hilfen. Zum Beispiel mit einer Tastatur auf dem Bildschirm oder mit Spracheingabe. Diese Hilfen lösen dieselben Auffälligkeiten aus. Manche Konten haben deshalb Einstellungen für solche Hilfen. Bei diesen Konten zählen die betroffenen Auffälligkeiten nicht.

Was eine Auffälligkeit bedeutet, entscheidet immer ein Mensch. Das System entscheidet das nie.

14. Ihre Rechte

Sie haben uns gegenüber diese Rechte:

  • Sie dürfen fragen, welche Daten wir über Sie gespeichert haben. Das ist das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 der DSGVO.
  • Sind Daten falsch, müssen wir sie richtigstellen. Das ist das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 der DSGVO.
  • Sie dürfen verlangen, dass wir Ihre Daten löschen. Das ist das Recht auf Löschung nach Artikel 17 der DSGVO.
  • Sie dürfen verlangen, dass wir Ihre Daten nur noch eingeschränkt benutzen. Das ist das Recht auf Einschränkung nach Artikel 18 der DSGVO.
  • Sie dürfen Ihre Daten in einer Form bekommen, die andere Programme lesen können. Das ist das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 der DSGVO.
  • Sie dürfen eine Einwilligung jederzeit zurücknehmen. Das gilt dann für die Zukunft. Die Regel steht in Artikel 7 Absatz 3 der DSGVO.

Recht auf Widerspruch nach Artikel 21 der DSGVO

Manche Daten benutzen wir wegen unseres berechtigten Interesses. Das ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der DSGVO. Dagegen können Sie jederzeit Widerspruch einlegen. Dafür brauchen Sie einen Grund aus Ihrer besonderen Lage. Dann benutzen wir die Daten nicht mehr. Es gibt zwei Ausnahmen. Erste Ausnahme: Wir haben zwingende Gründe, die wichtiger sind als Ihre Interessen. Diese Gründe müssen wir nachweisen. Zweite Ausnahme: Wir brauchen die Daten für einen Rechtsstreit. Zum Beispiel, um ein Recht vor Gericht durchzusetzen oder uns zu verteidigen.

Sie können sich auch bei einer Behörde beschweren. Diese Behörde achtet auf den Datenschutz. Sie heißt Datenschutz-Aufsichtsbehörde. Das Recht dazu steht in Artikel 77 der DSGVO. Für uns ist diese Behörde zuständig:
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Ludwig-Erhard-Straße 22, 20459 Hamburg, datenschutz-hamburg.de

15. Verschlüsselung

Wir schicken alle Seiten verschlüsselt. Andere können die Daten unterwegs deshalb nicht mitlesen. Das Verfahren heißt HTTPS oder TLS. Sie erkennen es an zwei Dingen in der Adresszeile: an einem Schloss und an „https://“.

Ihr Passwort speichern wir nicht im Klartext. Wir speichern nur eine verschlüsselte Form davon. Zusätzlich kann jede Person eine Zwei-Faktor-Anmeldung einschalten. Dann fragt peritio beim Anmelden auch nach einem Code aus einer App. Wir speichern dafür den Schlüssel der App und die Ersatzcodes des Kontos. Schaltet die Person den Schutz ab, löschen wir beides. Für Zugänge zur Verwaltung ist dieser Schutz ab dem 20. November 2026 vorgesehen.

16. Änderungen

Manchmal ändert sich unser Angebot. Oder ein Gesetz ändert sich. Dann ändern wir auch diese Erklärung. Es gilt immer die Fassung, die hier gerade steht.