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Ausbildungsberuf · noch nicht alle Kurse fertig

Mediengestalter/-in Bild und Ton

Die Tätigkeit im Ausbildungsberuf Mediengestalter/-in Bild und Ton umfasst insbesondere Bild- und Tonaufnahmen ohne Regieeinrichtungen herstellen sowie Audiovisuelle Medienprodukte mit Hilfe von Regieeinrichtungen herstellen. Typische Tätigkeiten sind Bild- und Tonaufnahmen ohne Regieeinrichtungen herstellen; Audiovisuelle Medienprodukte mit Hilfe von Regieeinrichtungen herstellen; Bild- und Tonmaterial nachbearbeiten; Tonaufnahmen herstellen und bearbeiten; Inhalte für Bild- und Tonproduktionen ausarbeiten und umsetzen. Im Arbeitsalltag gehören dazu zum Beispiel: redaktionelle Arbeitsaufträge auswerten und eigene Handlungsschritte ableiten und dabei auch optionale Vertriebswege und Zielgruppen berücksichtigen; Informationen recherchieren und auswerten und Anforderungen ableiten; organisatorische Bedingungen und zeitliche Ressourcen berücksichtigen und Zeitvorgaben einhalten; Produktionsmittel nach Auftragsanforderungen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten auswählen; medienspezifische Produktionssysteme entsprechend dem Arbeitsauftrag einrichten, Funktionalität prüfen und Produktionsmittel und -systeme in Betrieb nehmen; im Arbeitsprozess Absprachen mit Beteiligten treffen, auch in englischer Sprache. Die konkrete Ausprägung hängt von Fachrichtung, Betrieb und Einsatzgebiet ab. Je nach Einsatzgebiet gehört der Austausch mit Kundinnen und Kunden, Auftraggebern oder anderen beteiligten Personen dazu. Dabei werden Werkzeuge, Maschinen oder technische Anlagen vorbereitet, bedient und kontrolliert. Arbeitsaufträge und Ergebnisse werden häufig mit digitalen Systemen, Fachsoftware oder technischen Unterlagen bearbeitet und dokumentiert. Die Arbeit findet je nach Aufgabe auf Baustellen, bei Montageeinsätzen oder im Betrieb statt. Sorgfalt, Arbeitssicherheit, Qualität und ein verantwortungsvoller Umgang mit Material und Zeit sind dabei durchgehend wichtig.

Jede Ausbildung hat einen festen Plan. Der Plan heißt Ausbildungsrahmenplan. Jeder Punkt im Plan heißt Position. Für jede Position soll es einen Kurs geben. Die Zahlen zeigen, wie viele Kurse schon fertig sind.

3 Jahreso lange dauert die Ausbildung, das sind 6 Halbjahre
35Positionen stehen im Plan
0davon gibt es schon als Kurs
35Kurse bauen wir noch

Der Plan steht in einer Verordnung. Eine Verordnung ist eine Regel vom Staat. Für diesen Beruf gilt: BBiG

Für Auszubildende in diesem Beruf: Auf dieser Seite stehen alle Themen der Ausbildung. Wie peritio beim Lernen hilft, steht auf der Seite für Lernende.

Kursplan

Der Ausbildungsrahmenplan und die passenden Kurse

Links stehen die Positionen aus dem Ausbildungsrahmenplan. Dazu steht, wann die Verordnung das Thema vorsieht. Manche Positionen haben schon einen Kurs bei peritio. Dann können Sie auf die Position klicken. Jeder Kurs hat eine Einführung, ein Training und eine Lernkontrolle. Für die anderen Positionen bauen wir die Kurse noch.

Die Farben im Plan bedeuten:

  • typisch für diesen Beruf
  • kommt in der ganzen Ausbildung immer wieder vor
  1. 1. bis 18. Monat 1. bis 2. Ausbildungsjahr

    • A01 Bild- und Tonaufnahmen ohne Regieeinrichtungen herstellenin Arbeit 20 Wochen
    • A02 Audiovisuelle Medienprodukte mit Hilfe von Regieeinrichtungen herstellenin Arbeit 10 Wochen
    • A03 Bild- und Tonmaterial nachbearbeitenin Arbeit 18 Wochen
    • A04 Tonaufnahmen herstellen und bearbeitenin Arbeit 16 Wochen
    • D05 Kommunizieren und Kooperation fördernin Arbeit 6 Wochen
    • D07 Gefährdungen bei Produktionen vermeidenin Arbeit 4 Wochen
    • D08 Rechtliche Grundlagen der Medienproduktion einhaltenin Arbeit 4 Wochen
  2. 19. bis 36. Monat 2. bis 3. Ausbildungsjahr

    • A01 Bild- und Tonaufnahmen ohne Regieeinrichtungen herstellenin Arbeit 4 Wochen
    • A02 Audiovisuelle Medienprodukte mit Hilfe von Regieeinrichtungen herstellenin Arbeit 10 Wochen
    • A03 Bild- und Tonmaterial nachbearbeitenin Arbeit 10 Wochen
    • A04 Tonaufnahmen herstellen und bearbeitenin Arbeit 6 Wochen
    • A05 Inhalte für Bild- und Tonproduktionen ausarbeiten und umsetzenin Arbeit 6 Wochen
    • D06 Projekte planen, durchführen und abschließenin Arbeit 10 Wochen

Über die ganze Ausbildung die Verordnung nennt dafür keinen eigenen Zeitraum

  • D01 Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrechtin Arbeit
  • D02 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebesin Arbeit
  • D03 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitin Arbeit
  • D04 Umweltschutzin Arbeit

berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der ersten Wahlqualifikation

Aus diesen Positionen wählt der Ausbildungsbetrieb aus; sie gehören zum Rahmenplan.

  • B01 Kameraproduktionenin Arbeit 20 Wochen
  • B02 Studio-, Außenübertragungs- und Bühnenproduktionenin Arbeit 20 Wochen
  • B03 Postproduktionin Arbeit 20 Wochen
  • B04 Tonin Arbeit 20 Wochen
  • C01 Bild- und Tonaufnahmen unter Einsatz von erweiterter Produktionstechnik durchführenin Arbeit 12 Wochen
  • C02 Kamerasysteme bei Studioproduktionen oder Außenübertragungen einrichten und einsetzenin Arbeit 12 Wochen
  • C03 Regie-Serversysteme einsetzenin Arbeit 12 Wochen
  • C04 Bildmischungen durchführenin Arbeit 12 Wochen
  • C05 Medienpräsentationen bei Veranstaltungen durchführenin Arbeit 12 Wochen
  • C06 Montageformen anwendenin Arbeit 12 Wochen
  • C07 Farbkorrekturen gestalterisch einsetzenin Arbeit 12 Wochen
  • C08 Visuelle Effekte herstellen und gestaltenin Arbeit 12 Wochen
  • C09 Hörfunkproduktionen und -sendungen durchführenin Arbeit 12 Wochen
  • C10 Sounddesign durchführenin Arbeit 12 Wochen
  • C11 Musikproduktionen durchführenin Arbeit 12 Wochen
  • C12 Audioproduktionen unter Livebedingungen durchführenin Arbeit 12 Wochen
  • C13 Redaktionell arbeitenin Arbeit 12 Wochen
  • C14 Eigenständig Beiträge herstellenin Arbeit 12 Wochen
  • C15 Fiktionale Formate produzieren und gestaltenin Arbeit 12 Wochen
  • C16 Inhalte für soziale Netzwerke entwickelnin Arbeit 12 Wochen
  • C17 Produktionen organisieren und koordinierenin Arbeit 12 Wochen
  • C18 Produktionsbezogenes Datenmanagement unterstützenin Arbeit 12 Wochen

Die Einteilung kommt aus dem Ausbildungsrahmenplan in der Verordnung. Wir übernehmen die Zeiten aus der Verordnung. Manchmal nennt die Verordnung nur einen groben Zeitraum, zum Beispiel ein ganzes Jahr. Manche Positionen stehen mehrmals im Plan. Beim ersten Mal lernt man das Thema. Später vertieft man es. Jede Einrichtung entscheidet selbst, wann sie den Kurs dazu einsetzt.

Woher diese Liste kommt

Ausbildungsrahmenplan für Mediengestalter/-in Bild und Ton. Hinterlegte Quelle: Fundstelle: BGBl. I 2020, 305 - 315

Diese Positionen haben noch keinen Kurs

Für diese Positionen aus der Verordnung bauen wir die Kurse noch:

  • A01 Bild- und Tonaufnahmen ohne Regieeinrichtungen herstellen
  • A02 Audiovisuelle Medienprodukte mit Hilfe von Regieeinrichtungen herstellen
  • A03 Bild- und Tonmaterial nachbearbeiten
  • A04 Tonaufnahmen herstellen und bearbeiten
  • A05 Inhalte für Bild- und Tonproduktionen ausarbeiten und umsetzen
  • D01 Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
  • D02 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • D03 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • D04 Umweltschutz
  • D05 Kommunizieren und Kooperation fördern
  • D06 Projekte planen, durchführen und abschließen
  • D07 Gefährdungen bei Produktionen vermeiden
  • D08 Rechtliche Grundlagen der Medienproduktion einhalten

Für Ihre Klasse

So arbeitet eine Klasse mit peritio

Jahrgang anlegen

Sie wählen den Beruf und den Beginn der Ausbildung. Dann nehmen Sie die Auszubildenden in die Klasse auf. Die Klasse bekommt sofort alle 0 Kurse zu diesem Beruf.

Im richtigen Halbjahr

Jeder Kurs öffnet sich, sobald die Klasse sein Halbjahr erreicht. Deshalb sehen die Lernenden nur die Themen, die gerade dran sind. Sie müssen nicht lange suchen.

Lernstand für jede Position

Sie sehen für jede Position: Wer hat das Thema gelernt? Wer hat geübt? Wer hat die Lernkontrolle bestanden? So erkennen Sie auch, wer Hilfe braucht. Mehr dazu steht unter Auswertung.

Für alle, die mehr Hilfe brauchen

Manche Lernende brauchen mehr Unterstützung. Dafür gibt es:

  • dieselben Aufgaben noch einmal in Einfacher Sprache,
  • eine Funktion zum Vorlesen,
  • einen kurzen Text vor jeder Aufgabe, der erklärt, worum es geht,
  • eine Zahl zur Zeit: Manche Personen können den Stoff, schaffen aber die Zeit nicht. peritio zeigt das als Zahl. Mit dieser Zahl lässt sich ein Gespräch über einen Nachteilsausgleich begründen. Ein Nachteilsausgleich ist zum Beispiel mehr Zeit in der Prüfung. peritio stellt diese Zeit nicht von selbst ein.

Die Anforderungen bleiben für alle gleich. Nur der Weg dahin passt sich an. Mehr dazu steht unter Grundsätze.

Häufige Fragen zu diesem Beruf

Ersetzt peritio die Berufsschule?

Nein. Die Berufsschule hat einen eigenen Plan für den Unterricht. Die Kurse folgen einem anderen Plan: dem Ausbildungsrahmenplan für den Betrieb. Die Kurse ergänzen also den Unterricht. Sie zeigen, was die Lernenden schon sicher können.

Wann sind die fehlenden Kurse fertig?

Im Kursplan steht bei jeder Position, für welches Halbjahr sie geplant ist. Einen festen Termin nennen wir nicht. Braucht Ihr Jahrgang eine Position zu einem bestimmten Zeitpunkt? Dann sagen Sie es uns.

Können wir den Kursplan ändern?

Ja. Sie können für jede Klasse festlegen, welche Kurse sie bekommt. Sie legen auch fest, ab wann die Kurse offen sind. Sie möchten eigene Inhalte ergänzen? Dafür gibt es das Zusatzpaket „Eigene Kurse“. Ein Zusatzpaket können Sie zu peritio dazubuchen.