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Ausbildungsberuf · noch nicht alle Kurse fertig
Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik
Die Tätigkeit im Ausbildungsberuf Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik umfasst insbesondere Gemeinsame Vorschriften sowie Vorschriften für den Ausbildungsberuf Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik. Typische Tätigkeiten sind Gemeinsame Vorschriften; Vorschriften für den Ausbildungsberuf Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik; Vorschriften für den Ausbildungsberuf Fachkraft für Wasserwirtschaft; Übergangs- und Schlussvorschriften; Wirtschaftlichkeit. Im Arbeitsalltag gehören dazu zum Beispiel: Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe; Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären; gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen; Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen; wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen; wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen. Die konkrete Ausprägung hängt von Fachrichtung, Betrieb und Einsatzgebiet ab. Arbeitsaufträge und Ergebnisse werden häufig mit digitalen Systemen, Fachsoftware oder technischen Unterlagen bearbeitet und dokumentiert. Die Arbeit findet je nach Aufgabe auf Baustellen, bei Montageeinsätzen oder im Betrieb statt. Sorgfalt, Arbeitssicherheit, Qualität und ein verantwortungsvoller Umgang mit Material und Zeit sind dabei durchgehend wichtig.
Jede Ausbildung hat einen festen Plan. Der Plan heißt Ausbildungsrahmenplan. Jeder Punkt im Plan heißt Position. Für jede Position soll es einen Kurs geben. Die Zahlen zeigen, wie viele Kurse schon fertig sind.
Für Auszubildende in diesem Beruf: Auf dieser Seite stehen alle Themen der Ausbildung. Wie peritio beim Lernen hilft, steht auf der Seite für Lernende.
Kursplan
Der Ausbildungsrahmenplan und die passenden Kurse
Links stehen die Positionen aus dem Ausbildungsrahmenplan. Dazu steht, wann die Verordnung das Thema vorsieht. Manche Positionen haben schon einen Kurs bei peritio. Dann können Sie auf die Position klicken. Jeder Kurs hat eine Einführung, ein Training und eine Lernkontrolle. Für die anderen Positionen bauen wir die Kurse noch.
Die Farben im Plan bedeuten:
- typisch für diesen Beruf
- kommt in der ganzen Ausbildung immer wieder vor
-
1. bis 12. Monat 1. Ausbildungsjahr
- A05 Wirtschaftlichkeitin Arbeit 2 Wochen
- A06 Arbeitsorganisation, Kommunikation und Mitgestalten von sozialen Beziehungenin Arbeit 2 Wochen
- A07 Informationstechnik und -verarbeitungin Arbeit 4 Wochen
- A08 Bautechnisches Zeichnen und Konstruierenin Arbeit 8 Wochen · 10 Wochen
- A09 Bautechnisches Berechnenin Arbeit 9 Wochen · 7 Wochen
- A10 Lage- und Höhenvermessungenin Arbeit 8 Wochen · 7 Wochen
- A11 Baustoffe und Bödenin Arbeit 3 Wochen · 2 Wochen
- A12 Verwaltungsabläufe im Straßen- und Verkehrswesenin Arbeit 2 Wochen · 4 Wochen
- A13 Planen, Entwerfen und Konstruieren von Verkehrswegen und Ingenieurbauwerkenin Arbeit 10 Wochen · 4 Wochen
- A14 Erstellen von planungsrechtlichen, baurechtlichen und umweltrechtlichen Unterlagenin Arbeit 2 Wochen
- A15 Vertragliche und technische Abwicklung von Baumaßnahmenin Arbeit 2 Wochen
- A16 Betrieb, Erhaltung und Betreuung des Verkehrswegenetzesin Arbeit 2 Wochen
- A17 Qualitätssichernde Maßnahmenin Arbeit 2 Wochen
- A18 Qualitätssichernde Maßnahmenin Arbeit 2 Wochen
-
13. bis 24. Monat 2. Ausbildungsjahr
- A05 Wirtschaftlichkeitin Arbeit 2 Wochen
- A08 Bautechnisches Zeichnen und Konstruierenin Arbeit 6 Wochen · 4 Wochen
- A09 Bautechnisches Berechnenin Arbeit 5 Wochen
- A10 Lage- und Höhenvermessungenin Arbeit 6 Wochen · 2 Wochen
- A11 Baustoffe und Bödenin Arbeit 3 Wochen · 2 Wochen
- A12 Verwaltungsabläufe im Straßen- und Verkehrswesenin Arbeit 2 Wochen
- A13 Planen, Entwerfen und Konstruieren von Verkehrswegen und Ingenieurbauwerkenin Arbeit 6 Wochen
- A14 Erstellen von planungsrechtlichen, baurechtlichen und umweltrechtlichen Unterlagenin Arbeit 6 Wochen
- A16 Betrieb, Erhaltung und Betreuung des Verkehrswegenetzesin Arbeit 4 Wochen
Über die ganze Ausbildung die Verordnung nennt dafür keinen eigenen Zeitraum
- A01 Gemeinsame Vorschriftenin Arbeit
- A02 Vorschriften für den Ausbildungsberuf Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnikin Arbeit
- A03 Vorschriften für den Ausbildungsberuf Fachkraft für Wasserwirtschaftin Arbeit
- A04 Übergangs- und Schlussvorschriftenin Arbeit
Die Einteilung kommt aus dem Ausbildungsrahmenplan in der Verordnung. Wir übernehmen die Zeiten aus der Verordnung. Manchmal nennt die Verordnung nur einen groben Zeitraum, zum Beispiel ein ganzes Jahr. Manche Positionen stehen mehrmals im Plan. Beim ersten Mal lernt man das Thema. Später vertieft man es. Jede Einrichtung entscheidet selbst, wann sie den Kurs dazu einsetzt.
Woher diese Liste kommt
Ausbildungsrahmenplan für Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik. Hinterlegte Quelle: Fundstelle: BGBl. I 2000, 1153 - 1158
Diese Positionen haben noch keinen Kurs
Für diese Positionen aus der Verordnung bauen wir die Kurse noch:
- A01 Gemeinsame Vorschriften
- A02 Vorschriften für den Ausbildungsberuf Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik
- A03 Vorschriften für den Ausbildungsberuf Fachkraft für Wasserwirtschaft
- A04 Übergangs- und Schlussvorschriften
- A05 Wirtschaftlichkeit
- A06 Arbeitsorganisation, Kommunikation und Mitgestalten von sozialen Beziehungen
- A07 Informationstechnik und -verarbeitung
- A08 Bautechnisches Zeichnen und Konstruieren
- A09 Bautechnisches Berechnen
- A10 Lage- und Höhenvermessungen
- A11 Baustoffe und Böden
- A12 Verwaltungsabläufe im Straßen- und Verkehrswesen
- A13 Planen, Entwerfen und Konstruieren von Verkehrswegen und Ingenieurbauwerken
- A14 Erstellen von planungsrechtlichen, baurechtlichen und umweltrechtlichen Unterlagen
- A15 Vertragliche und technische Abwicklung von Baumaßnahmen
- A16 Betrieb, Erhaltung und Betreuung des Verkehrswegenetzes
- A17 Qualitätssichernde Maßnahmen
- A18 Qualitätssichernde Maßnahmen
Für Ihre Klasse
So arbeitet eine Klasse mit peritio
Jahrgang anlegen
Sie wählen den Beruf und den Beginn der Ausbildung. Dann nehmen Sie die Auszubildenden in die Klasse auf. Die Klasse bekommt sofort alle 0 Kurse zu diesem Beruf.
Im richtigen Halbjahr
Jeder Kurs öffnet sich, sobald die Klasse sein Halbjahr erreicht. Deshalb sehen die Lernenden nur die Themen, die gerade dran sind. Sie müssen nicht lange suchen.
Lernstand für jede Position
Sie sehen für jede Position: Wer hat das Thema gelernt? Wer hat geübt? Wer hat die Lernkontrolle bestanden? So erkennen Sie auch, wer Hilfe braucht. Mehr dazu steht unter Auswertung.
Für alle, die mehr Hilfe brauchen
Manche Lernende brauchen mehr Unterstützung. Dafür gibt es:
- dieselben Aufgaben noch einmal in Einfacher Sprache,
- eine Funktion zum Vorlesen,
- einen kurzen Text vor jeder Aufgabe, der erklärt, worum es geht,
- eine Zahl zur Zeit: Manche Personen können den Stoff, schaffen aber die Zeit nicht. peritio zeigt das als Zahl. Mit dieser Zahl lässt sich ein Gespräch über einen Nachteilsausgleich begründen. Ein Nachteilsausgleich ist zum Beispiel mehr Zeit in der Prüfung. peritio stellt diese Zeit nicht von selbst ein.
Die Anforderungen bleiben für alle gleich. Nur der Weg dahin passt sich an. Mehr dazu steht unter Grundsätze.
Häufige Fragen zu diesem Beruf
Ersetzt peritio die Berufsschule?
Nein. Die Berufsschule hat einen eigenen Plan für den Unterricht. Die Kurse folgen einem anderen Plan: dem Ausbildungsrahmenplan für den Betrieb. Die Kurse ergänzen also den Unterricht. Sie zeigen, was die Lernenden schon sicher können.
Wann sind die fehlenden Kurse fertig?
Im Kursplan steht bei jeder Position, für welches Halbjahr sie geplant ist. Einen festen Termin nennen wir nicht. Braucht Ihr Jahrgang eine Position zu einem bestimmten Zeitpunkt? Dann sagen Sie es uns.
Können wir den Kursplan ändern?
Ja. Sie können für jede Klasse festlegen, welche Kurse sie bekommt. Sie legen auch fest, ab wann die Kurse offen sind. Sie möchten eigene Inhalte ergänzen? Dafür gibt es das Zusatzpaket „Eigene Kurse“. Ein Zusatzpaket können Sie zu peritio dazubuchen.
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